Propädeutikum
Fachspezifikum
Auswahlseminare
Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie
Supervision
Personzentrierte Kommunikation
Zulassungsbedingungen
Kosten
Zeitlicher Ablauf
Praktikum
Selbsterfahrung & Supervision
Information
Anmeldung
Gesetzliche Zulassungskriterien. Laut Psychotherapiegesetz (§ 10, BGBl.Nr. 361/1990) muss für die Absolvierung des Propädeutikums eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen vorliegen: ■ eine in Österreich erfolgreich abgelegte Reifeprüfung, Studienberechtigunsprüfung oder Berufsreifeprüfung ODER ■ eine abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst bzw. im medizinisch-technischen Dienst ODER ■ eine im EU-Ausland erfolgreich abgelegte Reifeprüfung mit einer notariell beglaubigten Übersetzung des Reifeprüfungszeugnisses ODER ■ ein im Ausland (außerhalb der EU) erworbener, der Reifeprüfung gleichwertiger Abschluss, der in Österreich nostrifiziert wurde. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann beim Ministerium für Gesundheit ein Ansuchen um Sonderzulassung gestellt werden. Ansuchen um Zulassung zum psychotherapeutischen Propädeutikum und Fachspezifikum |