Propädeutikum
Fachspezifikum
Auswahlseminare
Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie
Supervision
Personzentrierte Kommunikation
Zulassungsbedingungen
Kosten
Zeitlicher Ablauf
Praktikum
Selbsterfahrung & Supervision
Information
Anmeldung
Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben:■ Das Praktikum ist im Rahmen einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem Leiter noch mindestens zwei fachlich qualifizierte Mitarbeiter angehören, zu absolvieren. ■ Es muss der Umgang mit verhaltensgestörten, kranken oder leidenden Personen gegeben sein. ■ Das Praktikum muss unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters der Einrichtung oder eines Stellvertreters erfolgen. ■ Die Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (vor Beginn des Propädeutikums), dies gilt auch für die praktikumsbegleitende Supervision.
Liste der Praktikumseinrichtungen im Excelformat Diese Liste dient der Orientierung, die Praktikumsorganisation muss nicht verpflichtend aufscheinen, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt werden und aus der schriftlichen Bestätigung hervorgehen.
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