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Das Psychotherapiegesetz sieht im Rahmen des Propädeutikums ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 480 Stunden vor.

Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben:

■ Das Praktikum ist im Rahmen einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient und der neben dem Leiter noch mindestens zwei fachlich qualifizierte Mitarbeiter angehören, zu absolvieren.

■ Es muss der Umgang mit verhaltensgestörten, kranken oder leidenden Personen gegeben sein.

■ Das Praktikum muss unter fachlicher Anleitung und Aufsicht des Leiters der Einrichtung oder eines Stellvertreters erfolgen.

■ Die Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (vor Beginn des Propädeutikums), dies gilt auch für die praktikumsbegleitende Supervision.


Es sind wie oben erwähnt 480 Stunden nachzuweisen – bitte darauf achten, dass die geleisteten Einheiten auf der Bestätigung aufscheinen. Die Bestätigung muss auf Firmenbriefpapier ausgestellt und/oder mit Stempel versehen sein.


Die Liste der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Praktikumseinrichtungen finden Sie unter folgendem Link:

Liste der Praktikumseinrichtungen im Excelformat

Diese Liste dient der Orientierung, die Praktikumsorganisation muss nicht verpflichtend aufscheinen, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt werden und aus der schriftlichen Bestätigung hervorgehen.

 

 

 

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