Um den Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen zu gewährleisten sind im Rahmen des Fachspezifikums mindestens 550 Stunden Praktikum zu absolvieren (gesetzliche Vorgabe):
■ 400 Stunden fachspezifisches Praktikum in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung
■ 150 Stunden klinisches Praktikum in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens
Das Praktikum muss unter fachlicher Anleitung eines/einer zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigten Psychotherapeuten/Psychotherapeutin erfolgen.
Die Liste der vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Praktikumseinrichtungen finden Sie unter folgendem Link:
In der Rubrik "Ausbildungsart" sind die beiden Kategorien "PTH fachspezifische Praktika" und "PTH facheinschlägige fachspezifische Praktika" zu finden.